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Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags:
"Voraussetzungen für die Weiterführung des Flughafens Berlin-Tegel"
vom 5.4.2013
AZ: WD7-3000-066/13 --> als download [3.116 KB]
Ältere Einträge finden Sie im --> ARCHIV
Positionspapier der Bundestagsfraktion der Grünen:
"Mehr Schutz vor Fluglärm"
11.12.2012 als download [171 KB]
Die Urteilsbegründungen
Link zum Bundesverwaltungsgericht. Urteilsbegründungen zu den Verhandlungen am 3./4.7.2012.
http://www.bverwg.de/enid/Bundesverwaltungsgericht/Entscheidungen_96.html
BVerwG 4 A 7001.11
BVerwG 4 A 6001.11
BVerwG 4 A 5000.10
Das Gutachten
" Zukunft Internationaler Flughafen
Berlin Brandenburg (BER)"
2.11.2012
von Dipl.-Ing. Dieter Faulenbach da Costa
für: CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
als download: http://bvbb-ev.de/index.php/dokumente-und-unterlagen/category/9-bbi-folgen-und-auswirkungen?download=247:b
Das Handbuch guter Bürgerbeteiligung
von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, vorgestellt auf dem Kongress "Bürgerbeteiligung bei großen Verkehrsprojekten" in Berlin am 6. November 2012
Der link zum download: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/81212/publicationFile/65799/handbuch-buergerbeteiligung.pdf
Positionspapier des MIL aus dem August 2012 zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Tagschutzgebiet auf der Grundlage der Planfeststellung zum Flughafenausbau BBI und der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 als download [613 KB]
Das Urteil des BVerwG
31.7.2012:
http://www.bverwg.de/enid/c72ccff72476edb7dba6aa1a0df0e56e,8044677365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134333136093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
Der Flugrouten-Betrug als Chronik - Broschüre
FLUGROUTEN-BETRUG
bei der Planung des Hauptstadtflughafens
Berlin Brandenburg BER „Willy Brandt“
in Schönefeld
DIE CHRONOLOGIE [6.524 KB]
Stand: Juni 2012
Herausgeber:
Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V.
in Zusammenarbeit mit Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf e.V.
BAF, Festlegung der Flugverfahren
| 26.01.2012 | Übersichtskarten |
|
| 26.01.2012 | Abwägungsvermerk |
|
| 20.03.2012 |
Veröffentlichung der Flugrouten im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 45 - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg). Vom 10. Februar 2012 |
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old/banz/banzinha/aktuell.htm |
26.01.2012: Die Entscheidung des BAF
Die Flugrouten für den BER, vorgestellt vom BAF am 26.1.2012 - der link
Schriftliche Entscheidungsgründe
Schriftliche Entscheidungsgründe zum Urteil des BVerwG vom 13.10.2011
Die Dokumente als download:
Teil 1 [205 KB]
,
Teil 2 [2.234 KB]
,
Teil 3 [1.915 KB]
Lärmfachliche Bewertung für den Verkehrsflughafen
08.06.2012: Änderungsantrag zum PFB
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beantragt, Teil A II 5.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 i.d.F. des Planergänzungsbeschlusses vom 20. Oktober 2009 zu ändern und den Teil A II 5.1.2 Nr. 1 Satz 2 folgende Fassung zu geben:
"Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern am Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate nicht mehr als sechs A-bewertete Maximalpegel über 55 dB(A) auftreten und ein für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 45 dB(A) nicht überschritten wird."
(mit Anlagen)
http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/550863
Planergänzungsbeschluss BBI vom 20. Oktober 2009
Mit Datum vom 20. Oktober 2009 hat die Planfeststellungsbehörde den Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" festgestellt:
- Keine Flüge in der Kernzeit von null bis fünf Uhr
- Ausnahmen nur für generell zulässige Notfälle, Post- und Regierungsflüge
- 23:30 - 24:00 Uhr sowie 05:00 - 05:30 Uhr: keine planmäßigen Flüge, sondern nur Verspätungen, Verfrühungen, Bereitstellungs- und Überführungsflüge als Leerflüge
- Begrenzung der Zahl der Flüge zwischen 23:00 und 06:00 Uhr durch ein Flugbewegungskontingent, sofern überhaupt geflogen werden darf
- generell darf zwischen 22 und sechs Uhr nur mit lärmarmen Flugzeugen geflogen werden
- Im Jahr 2008 flogen in der Gesamtnacht (Berliner Flughafensystem) im Durchschnitt 42,5 Flugzeuge,
- Im Jahr 2023 wird laut Bedarfsprognose mit 77 Flügen gerechnet
Nachtflüge
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. März 2006 die Regelungen zum passiven Schallschutz während der Nacht neu formuliert:
- Anspruch auf Lärmschutzvorrichtungen ab 50 Dezibel Dauerschallpegel außerhalb von Gebäuden im Nachtschutzgebiet
- sechs Lärmereignissen pro Nacht mit einem Maximalpegel von 70 Dezibel außerhalb von Gebäuden
- Entschädigungsregelung für Außenwohnbereiche (z.B. Terrassen und Balkone) ab einem Dauerschallpegel von 62 Dezibel
2012 Briefe und Schreiben
| Datum | Brief |
|
2012 Abgeordnete und Fraktionen
2012 Vorträge, Referate, Fragen, Antworten
Schutzgut Mensch und Demokratie – zur Geschichte der Flughafenplanung des BBI
Im Zeitraum von 1991 bis 2002 war Dr. Manfred Marz als Vertreter des Bezirksamtes Köpenick, später Treptow-Köpenick, sowohl in der Fluglärmkommission Schönefeld als auch an den Standortsuchverfahren, am Mediations-,
Raumordnungs- sowie am Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) beteiligt. Aus erster Hand kann er so die damaligen Planungsvorgänge zusammenfassen.
Planungsvorgabe:
Drehkreuz - und Stilllegung von Tegel, Tempelhof und Schönefeld
Im Jahr 1991 gaben die politischen Vertreter von Berlin und Brandenburg für die Planung und den Bau des Flughafens folgende Prämissen vor:Lage südlich von Berlin,Abfertigung von 20 Mio. Passagiere pro Jahr,Anbindung des Standortes an das regionale und überregionale Bahnnetz sowie an Bundesautobahnen und das regionale Straßennetz und
Anbindung des Flughafens an das Internationale Flugnetz (Drehkreuzfunktion).
Sie sahen darin die Möglichkeit, die Flughäfen in und an der Stadt, also Tegel, Tempelhof und Schönefeld, stillzulegen.
Expertengutachten: Schönefeld völlig ungeeignet für einen Hauptstadtflughafen
Dieser Intention folgend wurden zahlreiche Gutachten erarbeitet, ein Mediations- und Raumordnungsverfahren durchgeführt, alles mit dem gleichen Ergebnis, dass Schönefeld – in welcher Variante auch immer – als Standort für einen Hauptstadt gerechten Flughafen ungeeignet ist. Auch die Wirtschaftsvertreter und die Gewerkschaften sahen in dem stadtnahen Flughafen keine Alternative zu einem dem Trend der Zeit entsprechenden weit außerhalb der Stadt gelegenen Standort. Selbst die Flughafenholding und der Aufsichtsrat des Flughafens Schönefeld waren dieser Ansicht.
Dies ergab sich insbesondere aus dem Mediationsverfahren, welches über 3 ½ Jahre unter Leitung von Prof. Horst Zillessen vom Zentrum für Umweltkonfliktforschung und –managment GmbH an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg durchgeführt wurde. Zillessen teilte dazu die Welt in 5 Interessengruppen ein: Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Bürgerinitiativen. Jede Interessengruppe durfte 3 Vertreter benennen, so dass die Teilnehmerzahl am Mediationsverfahren, welches monatlich stattfand, 20 betrug, wenn man die Vertreter der Universität Oldenburg und des Flughafens dazu rechnete. Mir wurde die Ehre zuteil, als Vertreter der Verwaltung die Interessen des Bezirks Köpenick in das Verfahren einzubringen.
Die Ansichten zum Standort für den Flughafen BBI waren anfangs äußerst zerstritten. Aber nach 3 ½ Jahren hatte man sich auf Sperenberg geeinigt und teilte den Herren Diepgen, Stolpe und Wissmann das Ergebnis persönlich mit.
Konsensbeschluss missachtet – Schönefeld ausgewählt und Bürgerdialog eingestellt
Was passierte darauf?Kurze Zeit danach, am 18.05.1996, wurde von den Anteilseignern (dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und dem Bund) in einem Konsensbeschluss die Entscheidung getroffen, den Flughafen Schönefeld zum künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International auszubauen. Es gab keinen Bürgerdialog mehr, wie der folgende, an mich gerichtete Brief von der Universität Oldenburg beweist: „Sehr geehrter Herr Dr. Marz, mit Schreiben vom 11. November 1996 hat uns der Vorsitzende der Flughafenholding mitgeteilt, dass eine Fortführung des Bürgerdialogs durch MEDIATOR nicht mehr vorgesehen ist. Wir müssen uns also zu unserem Bedauern von Ihnen verabschieden. Wir wollen aber nicht versäumen, Ihnen für die rund 3 ½ jährige Zusammenarbeit herzlich zu danken. In unzähligen Diskussionen haben Sie bewiesen, dass Ihnen die Region am Herzen liegt und Sie eine konstruktive Debatte über die Flughafenpläne führen wollen. Wir wünschen Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit offen, konkret und kritisch verhandeln zu können.“
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Diepgen machte sich selbst zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom Flughafen Schönefeld, um jede Kritik am Konsensbeschluss zu unterbinden.
Warum fiel die Entscheidung für Schönefeld?
Dafür gab und gibt es drei Gründe.Der Verkehrsminister Wissmann (CDU) war in den Aufsichtsräten der Flughäfen Frankfurt und München und wollte verhindern, dass im Osten ein weiteres Drehkreuz entsteht. Mit dem Standort Schönefeld wird ein Flughafen geschaffen, der nur eine Zubringerfunktion haben wird.Die LPG-Bauern hatten nach 1990 ihr zu Schönefeld benachbartes Ackerland an eine Liechtensteiner Schwindelfirma für 300.- DM pro Quadratmeter verkauft. Berlin und das Land Brandenburg haben dieses Land in Erwartung eines Flughafenausbaus zurückgekauft, wofür hohe Zinsen gezahlt werden müssen.
Der Bau eines Flughafens in Sperenberg einschließlich der Verkehrsanbindung hätte circa 4 Milliarden EUR gekostet, woran der Bund im hohen Maße beteiligt worden wäre (im Vergleich: Schönefeld ca. 2,3 Milliarden EUR). Man wollte nicht, dass so eine hohe Investitionssumme in den Osten fließt.
Diese Gründe wurden vom Aufsichtsrat, bevor Diepgen den Vorsitz übernahm, und später im Planfeststellungsverfahren, das im Jahre 2000 folgte, betont.
Auswirkungen auf Treptow-Köpenick als Wohn- und Erholungsstandort missachtet
In unserer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld“ vom 27.06.2000 heißt es unter anderem in der Zusammenfassung:
„Problematisch ist vor allem die fehlerhafte Darstellung der Lärmauswirkungen des Flughafens auf den Bezirk Köpenick, der ein bevorzugter Wohnstandort und ein attraktiver Erholungsraum ist. Wir fordern neue und unabhängige Gutachten, die die Belastungen und Gefahren richtig bewerten. Darüber hinaus sollte auf deren Grundlage eine erneute Standortabwägung erfolgen.“
Im Einzelnen wurde von uns verlangt, dass bereits im Rahmen der Planfeststellung eine Festlegung der Flugrouten zwingend notwendig ist, da ansonsten keine Aussagen zur Betroffenheit, insbesondere in den Ortsteilen Grünau, Wendenschloß, Köpenick und Friedrichshagen möglich sind. Wir betonten, dass der reale Einzelpegel die Kommunikation stört, den Schlaf unterbricht und zur Unbenutzbarkeit der Außenwohnbereiche führt. Uns war klar, dass der Flughafen BBI gewissermaßen ein innerstädtischer wird, da er nur betrieben werden kann, wenn der Berliner Luftraum überflogen wird.
Waldflächen und Seenlandschaften haben erhebliche ökologische Bedeutung für das ganze Berlin
Der schriftlichen Stellungnahme folgte dann im Jahre 2001 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Ich möchte meine letzten Worte, die ich am 23. November 2001 in der Rathenauhalle geäußert habe, wiederholen:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick wird als Ganzes durch den Ausbau des Flughafens in Schönefeld abgewertet. Dies betrifft vor allem den bevorzugten Wohnstandort und das Naherholungsgebiet. Nur wer die wertvollen Naturräume, die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete im Südosten Berlins nicht kennt oder ausschließlich Wirtschaftsinteressen verfolgt, kann solche irrsinnigen Planungen ins Auge fassen.
Die ausgeprägten Waldflächen und Seenlandschaften haben nicht nur Erholungsfunktionen, sondern auch eine erhebliche ökologische Bedeutung für die Gesamtstadt. Hier wird Trinkwasser aus Grundwasser bzw. Uferfiltrat für die Stadt gewonnen. Über einen Grünkeil, der sich von dem südöstlichen Umland bis in die Innenstadt erstreckt, wird Frischluft – in den Sommermonaten auch Kaltluft – in die Innenstadt geleitet. Solche Belüftungsbahnen sind außerordentlich wertvoll für das Stadtklima; andere Städte beneiden uns. Diese ökologischen Funktionen, einschließlich der genannten sozialen Funktionen, sehe ich gefährdet. Diese Sorge wird vom Bezirksamt und von vielen Bewohnern des Bezirkes Treptow-Köpenick mitgetragen. Herr Leyerle, verhindern Sie den Ausbau von Schönefeld!“
(Herr Leyerle war der Vorsitzende der Anhörungsbehörde.)
Planfeststellungsbeschluss folgt Gefälligkeitsgutachten
Dem Anhörungsverfahren folgte am 13.08.2004 der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg. Beim Lesen der 1171 Seiten wurde deutlich, dass die Planfeststellungsbehörde befangen und in fast allen Belangen den Gutachtern gefolgt war, obwohl im Erörterungsverfahren deutlich wurde, wie schwach die Gefälligkeitsgutachten waren und man sich auf Kompromisslösungen bereits verständigt hatte.
Und die juristischen Mittel? Das Verkehrswege-Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Fristen für alle Planungen verkürzt und die Klagemöglichkeiten eingeschränkt. Dass der auf Gefälligkeitsgutachten basierende Planfeststellungsbeschluss nicht vom Bundesverwaltungsgericht den Investoren, die zugleich Legislative und Exekutive verkörpern, um die Ohren gehauen wurde, war für mich ein Zeichen für das Versagen der in Deutschland so gepriesenen Demokratie.
Dr. Manfred Marz
(von H. Dr. Marz freundlicherweise für die BIs zur Verfügung gestellt)
Der Koalitionsvertrag
zwischen der SPD und CDU für den Berliner Senat sagt zum BER:
"Der Flughafen muss als internationales Drehkreuz wirtschaftlich und leistungsfähig sein."
Zum Flughafen "Willy Brandt":
BerlinerFlughafen Willy Brandt
Die Koalition wird den neuen Großflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld zum 3. Juni 2012 ans Netz
bringen und wird ihm zum Erfolg verhelfen. Sie ist sich einig, dass ein Ausbau des Flughafens bei
zusätzlichem Verkehrsaufkommen notwendig ist.
Der Flughafen muss als internationales Drehkreuz wirtschaftlich und leistungsfähig sein. Im Rahmen
dessen will die Koalition den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger wahren. Dazu gehört eine
schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen.
Die Koalition setzt sich für eine ernsthafte Prüfung von Alternativrouten jenseits der Müggelseerou17
te ein. Dies schließt die Prüfung der Routen nördlich und südlich von Gosen unter Wahrung der
Sicherheitsaspekte ein.
Die Koalition spricht sich für eine schnelle Realisierung der Dresdner Bahn – auch für den Flughafen-
Express – aus. Das Land Berlin setzt sich beim Bund für eine Tunnelführung der Dresdner Bahn im
Bereich Lichtenrade ein, unter Berücksichtigung des entsprechenden Landesanteils.
Konsensbeschluss
Der Konsensbeschluss zum BBI/BER in der 35. Sitzung des Deutschen Bundestags, 11.5.1995
--> als download [3.081 KB]
Schutzgut Mensch und Demokratie – zur Geschichte der Flughafenplanung des BBI
Im Zeitraum von 1991 bis 2002 war Dr. Manfred Marz als Vertreter des Bezirksamtes Köpenick, später Treptow-Köpenick, sowohl in der Fluglärmkommission Schönefeld als auch an den Standortsuchverfahren, am Mediations-,
Raumordnungs- sowie am Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) beteiligt. Aus erster Hand kann er so die damaligen Planungsvorgänge zusammenfassen.
Planungsvorgabe:
Drehkreuz - und Stilllegung von Tegel, Tempelhof und Schönefeld
Im Jahr 1991 gaben die politischen Vertreter von Berlin und Brandenburg für die Planung und den Bau des Flughafens folgende Prämissen vor:Lage südlich von Berlin,Abfertigung von 20 Mio. Passagiere pro Jahr,Anbindung des Standortes an das regionale und überregionale Bahnnetz sowie an Bundesautobahnen und das regionale Straßennetz und
Anbindung des Flughafens an das Internationale Flugnetz (Drehkreuzfunktion).
Sie sahen darin die Möglichkeit, die Flughäfen in und an der Stadt, also Tegel, Tempelhof und Schönefeld, stillzulegen.
Expertengutachten: Schönefeld völlig ungeeignet für einen Hauptstadtflughafen
Dieser Intention folgend wurden zahlreiche Gutachten erarbeitet, ein Mediations- und Raumordnungsverfahren durchgeführt, alles mit dem gleichen Ergebnis, dass Schönefeld – in welcher Variante auch immer – als Standort für einen Hauptstadt gerechten Flughafen ungeeignet ist. Auch die Wirtschaftsvertreter und die Gewerkschaften sahen in dem stadtnahen Flughafen keine Alternative zu einem dem Trend der Zeit entsprechenden weit außerhalb der Stadt gelegenen Standort. Selbst die Flughafenholding und der Aufsichtsrat des Flughafens Schönefeld waren dieser Ansicht.
Dies ergab sich insbesondere aus dem Mediationsverfahren, welches über 3 ½ Jahre unter Leitung von Prof. Horst Zillessen vom Zentrum für Umweltkonfliktforschung und –managment GmbH an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg durchgeführt wurde. Zillessen teilte dazu die Welt in 5 Interessengruppen ein: Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Bürgerinitiativen. Jede Interessengruppe durfte 3 Vertreter benennen, so dass die Teilnehmerzahl am Mediationsverfahren, welches monatlich stattfand, 20 betrug, wenn man die Vertreter der Universität Oldenburg und des Flughafens dazu rechnete. Mir wurde die Ehre zuteil, als Vertreter der Verwaltung die Interessen des Bezirks Köpenick in das Verfahren einzubringen.
Die Ansichten zum Standort für den Flughafen BBI waren anfangs äußerst zerstritten. Aber nach 3 ½ Jahren hatte man sich auf Sperenberg geeinigt und teilte den Herren Diepgen, Stolpe und Wissmann das Ergebnis persönlich mit.
Konsensbeschluss missachtet – Schönefeld ausgewählt und Bürgerdialog eingestellt
Was passierte darauf?Kurze Zeit danach, am 18.05.1996, wurde von den Anteilseignern (dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und dem Bund) in einem Konsensbeschluss die Entscheidung getroffen, den Flughafen Schönefeld zum künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International auszubauen. Es gab keinen Bürgerdialog mehr, wie der folgende, an mich gerichtete Brief von der Universität Oldenburg beweist: „Sehr geehrter Herr Dr. Marz, mit Schreiben vom 11. November 1996 hat uns der Vorsitzende der Flughafenholding mitgeteilt, dass eine Fortführung des Bürgerdialogs durch MEDIATOR nicht mehr vorgesehen ist. Wir müssen uns also zu unserem Bedauern von Ihnen verabschieden. Wir wollen aber nicht versäumen, Ihnen für die rund 3 ½ jährige Zusammenarbeit herzlich zu danken. In unzähligen Diskussionen haben Sie bewiesen, dass Ihnen die Region am Herzen liegt und Sie eine konstruktive Debatte über die Flughafenpläne führen wollen. Wir wünschen Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit offen, konkret und kritisch verhandeln zu können.“
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Diepgen machte sich selbst zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom Flughafen Schönefeld, um jede Kritik am Konsensbeschluss zu unterbinden.
Warum fiel die Entscheidung für Schönefeld?
Dafür gab und gibt es drei Gründe.Der Verkehrsminister Wissmann (CDU) war in den Aufsichtsräten der Flughäfen Frankfurt und München und wollte verhindern, dass im Osten ein weiteres Drehkreuz entsteht. Mit dem Standort Schönefeld wird ein Flughafen geschaffen, der nur eine Zubringerfunktion haben wird.Die LPG-Bauern hatten nach 1990 ihr zu Schönefeld benachbartes Ackerland an eine Liechtensteiner Schwindelfirma für 300.- DM pro Quadratmeter verkauft. Berlin und das Land Brandenburg haben dieses Land in Erwartung eines Flughafenausbaus zurückgekauft, wofür hohe Zinsen gezahlt werden müssen.
Der Bau eines Flughafens in Sperenberg einschließlich der Verkehrsanbindung hätte circa 4 Milliarden EUR gekostet, woran der Bund im hohen Maße beteiligt worden wäre (im Vergleich: Schönefeld ca. 2,3 Milliarden EUR). Man wollte nicht, dass so eine hohe Investitionssumme in den Osten fließt.
Diese Gründe wurden vom Aufsichtsrat, bevor Diepgen den Vorsitz übernahm, und später im Planfeststellungsverfahren, das im Jahre 2000 folgte, betont.
Auswirkungen auf Treptow-Köpenick als Wohn- und Erholungsstandort missachtet
In unserer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld“ vom 27.06.2000 heißt es unter anderem in der Zusammenfassung:
„Problematisch ist vor allem die fehlerhafte Darstellung der Lärmauswirkungen des Flughafens auf den Bezirk Köpenick, der ein bevorzugter Wohnstandort und ein attraktiver Erholungsraum ist. Wir fordern neue und unabhängige Gutachten, die die Belastungen und Gefahren richtig bewerten. Darüber hinaus sollte auf deren Grundlage eine erneute Standortabwägung erfolgen.“
Im Einzelnen wurde von uns verlangt, dass bereits im Rahmen der Planfeststellung eine Festlegung der Flugrouten zwingend notwendig ist, da ansonsten keine Aussagen zur Betroffenheit, insbesondere in den Ortsteilen Grünau, Wendenschloß, Köpenick und Friedrichshagen möglich sind. Wir betonten, dass der reale Einzelpegel die Kommunikation stört, den Schlaf unterbricht und zur Unbenutzbarkeit der Außenwohnbereiche führt. Uns war klar, dass der Flughafen BBI gewissermaßen ein innerstädtischer wird, da er nur betrieben werden kann, wenn der Berliner Luftraum überflogen wird.
Waldflächen und Seenlandschaften haben erhebliche ökologische Bedeutung für das ganze Berlin
Der schriftlichen Stellungnahme folgte dann im Jahre 2001 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Ich möchte meine letzten Worte, die ich am 23. November 2001 in der Rathenauhalle geäußert habe, wiederholen:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick wird als Ganzes durch den Ausbau des Flughafens in Schönefeld abgewertet. Dies betrifft vor allem den bevorzugten Wohnstandort und das Naherholungsgebiet. Nur wer die wertvollen Naturräume, die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete im Südosten Berlins nicht kennt oder ausschließlich Wirtschaftsinteressen verfolgt, kann solche irrsinnigen Planungen ins Auge fassen.
Die ausgeprägten Waldflächen und Seenlandschaften haben nicht nur Erholungsfunktionen, sondern auch eine erhebliche ökologische Bedeutung für die Gesamtstadt. Hier wird Trinkwasser aus Grundwasser bzw. Uferfiltrat für die Stadt gewonnen. Über einen Grünkeil, der sich von dem südöstlichen Umland bis in die Innenstadt erstreckt, wird Frischluft – in den Sommermonaten auch Kaltluft – in die Innenstadt geleitet. Solche Belüftungsbahnen sind außerordentlich wertvoll für das Stadtklima; andere Städte beneiden uns. Diese ökologischen Funktionen, einschließlich der genannten sozialen Funktionen, sehe ich gefährdet. Diese Sorge wird vom Bezirksamt und von vielen Bewohnern des Bezirkes Treptow-Köpenick mitgetragen. Herr Leyerle, verhindern Sie den Ausbau von Schönefeld!“
(Herr Leyerle war der Vorsitzende der Anhörungsbehörde.)
Planfeststellungsbeschluss folgt Gefälligkeitsgutachten
Dem Anhörungsverfahren folgte am 13.08.2004 der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg. Beim Lesen der 1171 Seiten wurde deutlich, dass die Planfeststellungsbehörde befangen und in fast allen Belangen den Gutachtern gefolgt war, obwohl im Erörterungsverfahren deutlich wurde, wie schwach die Gefälligkeitsgutachten waren und man sich auf Kompromisslösungen bereits verständigt hatte.
Und die juristischen Mittel? Das Verkehrswege-Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Fristen für alle Planungen verkürzt und die Klagemöglichkeiten eingeschränkt. Dass der auf Gefälligkeitsgutachten basierende Planfeststellungsbeschluss nicht vom Bundesverwaltungsgericht den Investoren, die zugleich Legislative und Exekutive verkörpern, um die Ohren gehauen wurde, war für mich ein Zeichen für das Versagen der in Deutschland so gepriesenen Demokratie.
Dr. Manfred Marz
(von H. Dr. Marz freundlicherweise für die BIs zur Verfügung gestellt)
Schutzgut Mensch und Demokratie – zur Geschichte der Flughafenplanung des BBI
Im Zeitraum von 1991 bis 2002 war Dr. Manfred Marz als Vertreter des Bezirksamtes Köpenick, später Treptow-Köpenick, sowohl in der Fluglärmkommission Schönefeld als auch an den Standortsuchverfahren, am Mediations-,
Raumordnungs- sowie am Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) beteiligt. Aus erster Hand kann er so die damaligen Planungsvorgänge zusammenfassen.
Planungsvorgabe:
Drehkreuz - und Stilllegung von Tegel, Tempelhof und Schönefeld
Im Jahr 1991 gaben die politischen Vertreter von Berlin und Brandenburg für die Planung und den Bau des Flughafens folgende Prämissen vor:Lage südlich von Berlin,Abfertigung von 20 Mio. Passagiere pro Jahr,Anbindung des Standortes an das regionale und überregionale Bahnnetz sowie an Bundesautobahnen und das regionale Straßennetz und
Anbindung des Flughafens an das Internationale Flugnetz (Drehkreuzfunktion).
Sie sahen darin die Möglichkeit, die Flughäfen in und an der Stadt, also Tegel, Tempelhof und Schönefeld, stillzulegen.
Expertengutachten: Schönefeld völlig ungeeignet für einen Hauptstadtflughafen
Dieser Intention folgend wurden zahlreiche Gutachten erarbeitet, ein Mediations- und Raumordnungsverfahren durchgeführt, alles mit dem gleichen Ergebnis, dass Schönefeld – in welcher Variante auch immer – als Standort für einen Hauptstadt gerechten Flughafen ungeeignet ist. Auch die Wirtschaftsvertreter und die Gewerkschaften sahen in dem stadtnahen Flughafen keine Alternative zu einem dem Trend der Zeit entsprechenden weit außerhalb der Stadt gelegenen Standort. Selbst die Flughafenholding und der Aufsichtsrat des Flughafens Schönefeld waren dieser Ansicht.
Dies ergab sich insbesondere aus dem Mediationsverfahren, welches über 3 ½ Jahre unter Leitung von Prof. Horst Zillessen vom Zentrum für Umweltkonfliktforschung und –managment GmbH an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg durchgeführt wurde. Zillessen teilte dazu die Welt in 5 Interessengruppen ein: Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Bürgerinitiativen. Jede Interessengruppe durfte 3 Vertreter benennen, so dass die Teilnehmerzahl am Mediationsverfahren, welches monatlich stattfand, 20 betrug, wenn man die Vertreter der Universität Oldenburg und des Flughafens dazu rechnete. Mir wurde die Ehre zuteil, als Vertreter der Verwaltung die Interessen des Bezirks Köpenick in das Verfahren einzubringen.
Die Ansichten zum Standort für den Flughafen BBI waren anfangs äußerst zerstritten. Aber nach 3 ½ Jahren hatte man sich auf Sperenberg geeinigt und teilte den Herren Diepgen, Stolpe und Wissmann das Ergebnis persönlich mit.
Konsensbeschluss missachtet – Schönefeld ausgewählt und Bürgerdialog eingestellt
Was passierte darauf?Kurze Zeit danach, am 18.05.1996, wurde von den Anteilseignern (dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und dem Bund) in einem Konsensbeschluss die Entscheidung getroffen, den Flughafen Schönefeld zum künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International auszubauen. Es gab keinen Bürgerdialog mehr, wie der folgende, an mich gerichtete Brief von der Universität Oldenburg beweist: „Sehr geehrter Herr Dr. Marz, mit Schreiben vom 11. November 1996 hat uns der Vorsitzende der Flughafenholding mitgeteilt, dass eine Fortführung des Bürgerdialogs durch MEDIATOR nicht mehr vorgesehen ist. Wir müssen uns also zu unserem Bedauern von Ihnen verabschieden. Wir wollen aber nicht versäumen, Ihnen für die rund 3 ½ jährige Zusammenarbeit herzlich zu danken. In unzähligen Diskussionen haben Sie bewiesen, dass Ihnen die Region am Herzen liegt und Sie eine konstruktive Debatte über die Flughafenpläne führen wollen. Wir wünschen Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit offen, konkret und kritisch verhandeln zu können.“
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Diepgen machte sich selbst zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom Flughafen Schönefeld, um jede Kritik am Konsensbeschluss zu unterbinden.
Warum fiel die Entscheidung für Schönefeld?
Dafür gab und gibt es drei Gründe.Der Verkehrsminister Wissmann (CDU) war in den Aufsichtsräten der Flughäfen Frankfurt und München und wollte verhindern, dass im Osten ein weiteres Drehkreuz entsteht. Mit dem Standort Schönefeld wird ein Flughafen geschaffen, der nur eine Zubringerfunktion haben wird.Die LPG-Bauern hatten nach 1990 ihr zu Schönefeld benachbartes Ackerland an eine Liechtensteiner Schwindelfirma für 300.- DM pro Quadratmeter verkauft. Berlin und das Land Brandenburg haben dieses Land in Erwartung eines Flughafenausbaus zurückgekauft, wofür hohe Zinsen gezahlt werden müssen.
Der Bau eines Flughafens in Sperenberg einschließlich der Verkehrsanbindung hätte circa 4 Milliarden EUR gekostet, woran der Bund im hohen Maße beteiligt worden wäre (im Vergleich: Schönefeld ca. 2,3 Milliarden EUR). Man wollte nicht, dass so eine hohe Investitionssumme in den Osten fließt.
Diese Gründe wurden vom Aufsichtsrat, bevor Diepgen den Vorsitz übernahm, und später im Planfeststellungsverfahren, das im Jahre 2000 folgte, betont.
Auswirkungen auf Treptow-Köpenick als Wohn- und Erholungsstandort missachtet
In unserer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld“ vom 27.06.2000 heißt es unter anderem in der Zusammenfassung:
„Problematisch ist vor allem die fehlerhafte Darstellung der Lärmauswirkungen des Flughafens auf den Bezirk Köpenick, der ein bevorzugter Wohnstandort und ein attraktiver Erholungsraum ist. Wir fordern neue und unabhängige Gutachten, die die Belastungen und Gefahren richtig bewerten. Darüber hinaus sollte auf deren Grundlage eine erneute Standortabwägung erfolgen.“
Im Einzelnen wurde von uns verlangt, dass bereits im Rahmen der Planfeststellung eine Festlegung der Flugrouten zwingend notwendig ist, da ansonsten keine Aussagen zur Betroffenheit, insbesondere in den Ortsteilen Grünau, Wendenschloß, Köpenick und Friedrichshagen möglich sind. Wir betonten, dass der reale Einzelpegel die Kommunikation stört, den Schlaf unterbricht und zur Unbenutzbarkeit der Außenwohnbereiche führt. Uns war klar, dass der Flughafen BBI gewissermaßen ein innerstädtischer wird, da er nur betrieben werden kann, wenn der Berliner Luftraum überflogen wird.
Waldflächen und Seenlandschaften haben erhebliche ökologische Bedeutung für das ganze Berlin
Der schriftlichen Stellungnahme folgte dann im Jahre 2001 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Ich möchte meine letzten Worte, die ich am 23. November 2001 in der Rathenauhalle geäußert habe, wiederholen:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick wird als Ganzes durch den Ausbau des Flughafens in Schönefeld abgewertet. Dies betrifft vor allem den bevorzugten Wohnstandort und das Naherholungsgebiet. Nur wer die wertvollen Naturräume, die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete im Südosten Berlins nicht kennt oder ausschließlich Wirtschaftsinteressen verfolgt, kann solche irrsinnigen Planungen ins Auge fassen.
Die ausgeprägten Waldflächen und Seenlandschaften haben nicht nur Erholungsfunktionen, sondern auch eine erhebliche ökologische Bedeutung für die Gesamtstadt. Hier wird Trinkwasser aus Grundwasser bzw. Uferfiltrat für die Stadt gewonnen. Über einen Grünkeil, der sich von dem südöstlichen Umland bis in die Innenstadt erstreckt, wird Frischluft – in den Sommermonaten auch Kaltluft – in die Innenstadt geleitet. Solche Belüftungsbahnen sind außerordentlich wertvoll für das Stadtklima; andere Städte beneiden uns. Diese ökologischen Funktionen, einschließlich der genannten sozialen Funktionen, sehe ich gefährdet. Diese Sorge wird vom Bezirksamt und von vielen Bewohnern des Bezirkes Treptow-Köpenick mitgetragen. Herr Leyerle, verhindern Sie den Ausbau von Schönefeld!“
(Herr Leyerle war der Vorsitzende der Anhörungsbehörde.)
Planfeststellungsbeschluss folgt Gefälligkeitsgutachten
Dem Anhörungsverfahren folgte am 13.08.2004 der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg. Beim Lesen der 1171 Seiten wurde deutlich, dass die Planfeststellungsbehörde befangen und in fast allen Belangen den Gutachtern gefolgt war, obwohl im Erörterungsverfahren deutlich wurde, wie schwach die Gefälligkeitsgutachten waren und man sich auf Kompromisslösungen bereits verständigt hatte.
Und die juristischen Mittel? Das Verkehrswege-Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Fristen für alle Planungen verkürzt und die Klagemöglichkeiten eingeschränkt. Dass der auf Gefälligkeitsgutachten basierende Planfeststellungsbeschluss nicht vom Bundesverwaltungsgericht den Investoren, die zugleich Legislative und Exekutive verkörpern, um die Ohren gehauen wurde, war für mich ein Zeichen für das Versagen der in Deutschland so gepriesenen Demokratie.
Dr. Manfred Marz
(von H. Dr. Marz freundlicherweise für die BIs zur Verfügung gestellt)

Danach kamen noch die bewussten Fehlinformationen in der Broschüre der Flughafengesellschaft und die falschen Informationen für Grundstücksinteressenten am Computer der Info-Box der Flughafengesellschaft und, und... mehr...
Stand: 13. Dezember 2010
1.)
Zitat: … "Mit Schreiben vom 14. Oktober 1997 hatte die Planfeststellungsbehörde das Bundesverkehrsministerium (BMV) gebeten, einen ersten Planungsentwurf für die Flugrouten vorzulegen, um die Flughafenplaner in die Lage zu versetzen, die notwendigen Fluglärmberechnungen durchzuführen." und weiter … "In das Planfeststellungsverfahren ist die Grobplanung des BMV inklusive der Ergänzungen der DFS in der Fassung der Antragstellung der Flughafengesellschaft vom 17.12.1999 eingegangen."
Quelle: MIL Brandenburg, Flugrouten am BBI, Darstellung des MIL zum Verhältnis Planfeststellung und Flugroutenfestlegung
2.)
Zitat: "Die 1. Planung der DFS wurde im Dezember 1997 vom BMV vorgelegt."
Quelle: MIL Brandenburg, Zur aktuellen Diskussion um die An- und
Abflugrouten am BBI vom 28.09.10, Seite 2, II.
3.)
3. Sitzung der Arbeitsgruppe "An- und Abflugverfahren EDDB" vom 30.03.98 im MSWV
Zitat: … "Die DFS weist darauf hin, dass bei Achsabständen unter 2000 m unabhängige Anflüge auf die beiden Landebahnen ggf. nur eingeschränkt möglich sind. Darüber hinaus besteht nach Aussage der DFS die Gefahr, dass der geplante Bahnversatz von 1250 m unabhängige Starts von den beiden Startbahnen ebenfalls nur mit Einschränkungen zulässt. Diese Einschränkungen können nach Einschätzung der DFS dazu führen, dass am ausgebauten Flughafen Berlin-Schönefeld die theoretisch erreichbare maximale Flugbewegungskapazität eines unabhängigen Zweibahnensystems nicht ausgeschöpft werden kann. Herr Reichelt erklärt, dass nach den der Deutschen Lufthansa für verschiedene Flughäfen vorliegenden Erkenntnissen bei einem Achsabstand von 1900 m im Hinblick auf unabhängige Anflüge keine Probleme zu erwarten sein dürften."
Quelle: Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe "An- und Abflugverfahren EDDB" vom 15.05.98 (Teilnehmer Nr. 12: späterer Leiter der Anhörungsbehörde, Regierungsdirektor Leyerle)
4.)
Zitat: "Mit Schreiben vom 15.05.98 legte die DFS eine überarbeitete Grobplanung vor, …"
Quelle: MIL Brandenburg, Zur aktuellen Diskussion um die An- und
Abflugrouten am BBI vom 28.09.10, Seite 2, II.
5.)
Zitat: " … Ich kann Ihnen schildern, da gab es 1998 einmal eine Einladung der Berliner Flughafengesellschaft. Der sind die Chefs der damaligen Flughafengesellschaften gefolgt. Dort hat der damalige Vorsitzende der Flughafengesellschaft, Herr Dr. Herberg, geschildert, wie man sich vorstellt, wie das dann mit BBI so laufen soll. Und im Rahmen dieser Sitzung im Sommer 1998 ist die Frage von einem kompetenten Chef einer Fluggesellschaft hier in Berlin gestellt worden. Der hat dem ganz klar gesagt: Ihre drei, vier, fünf Start- und Landebahnen, die wir zurzeit im System haben, bringen soundso viele Flugbewegungen in der Spitze. Ihre zwei Start- und Landebahnen, die Sie in BBI produzieren, bringen knapp über die Hälfte. Jetzt stellen Sie uns doch bitte dar, wie Sie diesen Kapazitätsengpass, der damals schon ersichtlich war, ausfüllen werden! - Da kriegte er zur Antwort - Sommer 1998: Das machen wir ganz einfach, das machen wir mit Parallelstarts und abknickenden Flugrouten. Dafür gibt es Zeugen, dass das damals thematisiert wurde. Jetzt frage ich mich natürlich, nachdem die CDU zu dem Zeitpunkt auch schon Wahrnehmungsstörungen hat - immerhin waren Sie damals im Aufsichtsrat, ich glaube, das war Herr Senator Klemann von der CDU, der im Aufsichtsrat war, …, ich glaube, auch Frau Fugmann-Heesing von der SPD war im Aufsichtsrat -, es muss sich doch herumgesprochen haben, dass dieses thematisiert wurde. Übrigens zur Erinnerungsnachhilfe noch: Moderiert wurde diese ganze Veranstaltung von keinem Geringeren als Herrn Burkhard Kieker, heute BTM. Vielleicht fragen Sie einmal nach, er kann sich bestimmt an diese Diskussion noch gut erinnern, weil alle erschrocken waren, dass plötzlich über die Kapazität geredet wurde; das nur nebenbei. … Damit Sie auch noch eins dazu - - Ihr DFS-Schreiben, das Sie zitieren, ist vom Oktober. Wenn Sie mal Frontal 21 verfolgt haben, die auch schon dieses Thema aufgenommen haben, dann werden Sie feststellen, dass die ein Schreiben nicht vom Oktober, sondern vom 20. Juni zitieren. Und dieses Schreiben vom 20. Juni ist Bestandteil des Planfeststellungsantrags, nur mal so nebenbei. Und da stehen diese Flugrouten drin. Vielleicht machen Sie sich mal schlau, ehe Sie weiter solche Sachen hier erzählen, die einfach nicht wahr sind. …"
Quelle: Große Anfrage von Klaus-Peter von Lüdeke (FDP), Flugrouten über Berlin - Berliner Bürger fragen den Senat, Drs 16/3598 auf S. 6870-6871, 6874 des Protokolls
6.)
Schreiben der DFS, Regionalbüro Ost, vom 20.08.98 an das MSWV (AZ.: FOB 6/RB 1a)
Zitat: … "In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch auch deutlich darauf hinweisen, dass die gleichzeitige unabhängige Durchführung von IFR-Abflügen von beiden Pisten unmittelbar nach dem Start eine Divergenz der Abflugkurse von mindestens 15 Grad erfordert. Ebenso müssen die Abflugkurse um mindestens 30 Grad von den Fehlanflugkursen der jeweils anderen Piste abweichen. Da derartige Präzisierungen in der übergebenen Grobplanung für die künftigen IFR-Abflugverfahren nicht berücksichtigt wurden, ist bei der weiteren Verwendung dieser Unterlagen ein entsprechender Toleranzbereich zu berücksichtigen."
Quelle: Schreiben der DFS, Regionalbüro Ost in Tempelhof, vom 20.08.98 an das MSWV
7.)
Schreiben der DFS, Hauptverwaltung, vom 26.08.98 an das MSWV (AZ.: FLU13)
8.)
Schreiben des MSWV an die PPS vom 02.09.98
Zitat: … "Gleichzeitige unabhängige IFR-Abflüge von beiden Pisten sind demnach nur möglich, wenn die Abflugkurse um mindestens 15 Grad divergieren und um mindestens 30 Grad von den Fehlanflugkursen abweichen. Auch diese Vorgaben der DFS bitte ich bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen."
Quelle: Schreiben des MSWV an die PPS vom 02.09.98
9.)
Schreiben der PPS an das MSWV vom 10.09.98
Zitat: … "Des Weiteren wird von der DFS für gleichzeitige Abflüge von Nord- und Südbahn eine Divergenz von 15 Grad gefordert (bei Fehlanflügen 30 Grad). Diese Forderung wurde von uns bei der Konstruktion der DES-gerechten SlOs nicht berücksichtigt." … "Wir gehen davon aus, dass die gegebenen Hinweise der DFS nicht zu einer Veränderung der Streckengeometrie (DES) führen. Sollten Sie anderer Auffassung sein, müsste kurzfristig ein Klärungsgespräch mit der DFS herbeigeführt werden."
Quelle: Schreiben der PPS an das MSWV vom 10.09.98 (Herr Schindler)
10.)
Schreiben des MSWV an die DFS vom 16.09.98
Zitat: … "einleitend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der rasche Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld für die langfristige Sicherung einer attraktiven, bedarfsgerechten Anbindung der Region Berlin/Brandenburg an den internationalen Luftverkehr großes Gewicht hat. Die in den nächsten Jahren erheblich zunehmende Bedeutung Berlins in seiner Funktion als Hauptstadt und Regierungssitz spielt dabei ebenfalls eine wesentliche Rolle." … "Um die durch den Ausbau zu erwartende zusätzliche Lärmbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld möglichst gering zu halten, sollte bei der Planung der An- und Abflugverfahren neben Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten die Reduzierung bzw. Vermeidung von Fluglärm eine zentrale Rolle spielen." … "Im Nachgang zur 3: Sitzung der Arbeitsgruppe "An-und Abflugverfahren EDDB" sind nun jedoch von verschiedenen Stellen Ihres Hauses Stellungnahmen eingegangen, die m.E. nach dem oben geschilderten Anliegen in einer Reihen von Punkten nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, die Grobplanung der An- und Abflugverfahren nochmals abzustimmen." … " Als Termin für ein solches Gespräch schlage ich Donnerstag, den 24.09. oder Dienstag, den 29.09.98 vor …"
Quelle: Schreiben des MSWV an die DFS vom 16.09.98
11.)
Schreiben des MSWV an die PPS vom 23.09.98
Zitat: … "entsprechend der in Ihrem Schreiben vom 10.09.98 geäußerten Bitte, habe ich mit der Deutschen Flugsicherung einen kurzfristigen Gesprächstermin vereinbart." (Dienstag, den 29.09.98)
Quelle: Schreiben des MSWV an die PPS vom 23.09.98
12.)
Besprechung vom 29.09.98 bei der Hauptverwaltung der DFS in Offenbach
Quelle: Schreiben des MSWV an die PPS vom 23.09.98, Schreiben der DFS vom 26.10.98 (Teilnehmer: MSWV, PPS, DFS)
13.)
Schreiben der PPS an das Bundesverkehrsministerium vom 07.10.98
Zitat: "Die DFS fordert die grundsätzliche Vorgabe der Divergenz von 15 Grad für alle Abflüge." Dies schreibt eine internationale Richtlinie seit fast 30 Jahren vor. Und weiter: "Es muss mit erheblichem finanziellen Mehraufwand und einer zeitlichen Verzögerung im Planungsablauf von ca. 3 Monaten gerechnet werden. … Das BMV wird gebeten, Einfluss auf die DFS dahingehend zu nehmen, dass die DFS ihre Stellungnahme modifiziert." Die Stellungnahme "sollte zum Ausdruck bringen", dass die Grobplanung mit den Geradeaus-Routen "grundsätzlich akzeptiert wird". Zum Schluss fügt er beiläufig an: "Zu beachten ist auch, dass die endgültige Festlegung der Flugrouten durch die DFS erst mit Inbetriebnahme des Bahnsystems erfolgt."
Quelle: Schreiben der PPS an das Bundesverkehrsministerium (damals BMV) vom 07.10.98, BILD vom 07.10.10, Was wussten die BBI-Chefs wirklich?, BILD enthüllt die Trickserei mit den Flugrouten vom 10.12.10
14.)
Schreiben der DFS an das MSWV vom 26.10.98
Zitat: "Mit einem abschließenden Schreiben vom 26.10.98 bestätigte die DFS gegenüber der Planfeststellungsbehörde, das die den Flughafenplanungen zugrunde liegenden Flugstrecken (ohne Divergenz) grundsätzlich den Planungen der DFS entsprächen, …"
Quelle: MIL Brandenburg, Zur aktuellen Diskussion um die An- und Abflugrouten am BBI vom 28.09.10, Seite 2, II., Schreiben der DFS an das MSWV vom 26.10.98
15.)
Schreiben des MSWV an die PPS vom 02.11.98
Zitat: … "im Ergebnis der Besprechung vom 29.09.98 in der Hauptverwaltung der Deutschen Flugsicherung in Offenbach hat die DFS ihre Stellungnahmen zum Entwurf des DES und zur möglichen Durchführung von unanhängigem IFR-Flugverkehr auf beiden Pisten des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld überarbeitet."
Quelle: Schreiben des MSWV an die PPS vom 02.11.98









